Neueste Mitteilungen der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung)
AU-Bescheinigung ab Montag nicht mehr per Telefon möglich
Der gemeinsame Bundesausschuss hat gegen die Stimmen der Ärzteschaft die Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit in der AU-Richtlinie aufgehoben.
Ab sofort ist zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit wieder der Arzt aufzusuchen.
Für neue Patienten, die in unsere Praxis kommen wollen
Liebe Patienten,
bevor Sie als neuer Patient den Weg in unsere Praxis antreten, rufen Sie uns bitte zunächst an. So können unsere Mitarbeiterinnen erst einmal eine Kartei für Sie anlegen, um die Voraussetzungen für eine Videosprechstunde zu schaffen. Diese wird in der aktuellen Situation einem persönlichen Praxisbesuch vorgeschaltet, um zu klären, ob der Praxisbesuch zwingend erforderlich ist. Weitere Informationen erhalten Sie von unseren Mtarbeiterinnen und auf unserer Seite Videosprechstunde.